Die Marke Memoriam-Garten
Die
Wort-Bild-Marke „Memoriam-Garten“ ist markenrechtlich durch den Zentralverband
Gartenbau e.V. (ZVG) geschützt.
Jeder, der diese Marke für einen Memoriam-Garten nutzen möchte, muss zunächst die Richtlinien für einen Memoriam-Garten erfüllen und einen Lizenzvertrag mit der Dauergrabpflege-Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH als Vertragspartner des ZVG abschließen.
Mit der Einhaltung der Richtlinien wird ein hoher Qualitätsanspruch an die Memoriam-Gärten gestellt. Für diese hohe Qualität steht die Marke.

